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Ratgeber Gewerbesteuer

Mindesthebesatz 280 % ab 2027: Was beschlossen ist und was es für Ihre GmbH bedeutet

Der Gesetzgeber hebt den Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 % auf 280 % an. Hier finden Sie den Stand der Gesetzgebung, betroffene Gemeinden, Rechenbeispiele und offene Fragen.

Stand: Oktober 2026 · Keine Steuerberatung
Kurz beantwortet

Ab dem Erhebungszeitraum 2027 muss jede Gemeinde in Deutschland einen Gewerbesteuer-Hebesatz von mindestens 280 % festsetzen (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Bisher lag die Untergrenze bei 200 %. Gemeinden wie Grünwald (240 %), Gräfelfing und Taufkirchen (je 250 %) müssen anheben. Gegenüber München (490 %) zahlt eine GmbH dort aber weiterhin rund 43 % weniger Gewerbesteuer.

Was genau wurde beschlossen?

Die Anhebung ist Teil des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197). Bundestag und Bundesrat haben im Juni 2026 zugestimmt, das Gesetz wurde am 2. Juli 2026 verkündet und ist am 3. Juli 2026 in Kraft getreten.

Kern der Regelung: Der gesetzliche Mindesthebesatz steigt ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 % auf 280 %. Ziel ist es, sogenannte Gewerbesteueroasen mit sehr niedrigen Hebesätzen und reine Briefkastensitze unattraktiver zu machen.

Welche Gemeinden sind betroffen?

Betroffen sind alle Gemeinden, deren Hebesatz 2026 unter 280 % liegt. Im Münchner Umland gilt das unter anderem für unsere Standorte:

Gemeinde
2026
ab 2027
vs. München
Grünwald
240 %
mind. 280 %
− 43 %
Gräfelfing
250 %
mind. 280 %
− 43 %
Taufkirchen
250 %
mind. 280 %
− 43 %
München
490 %
490 %
–

Rechenbeispiele für eine GmbH

Gewerbesteuer = Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz. Für Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag.

Gewerbeertrag
München 490 %
280 %
Ersparnis
100.000 €
17.150 €
9.800 €
7.350 €
250.000 €
42.875 €
24.500 €
18.375 €
500.000 €
85.750 €
49.000 €
36.750 €
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Was ist noch offen?

Was bedeutet das für Ihre Sitzverlegung?

Der Vorteil wird kleiner, bleibt aber deutlich: Statt rund 50 % spart eine GmbH aus München ab 2027 rund 43 % Gewerbesteuer. Wichtiger wird dagegen die Substanz. Finanzämter prüfen genauer, ob die Geschäftsleitung tatsächlich am neuen Sitz stattfindet. Ein echtes, nutzbares Büro und eine saubere Dokumentation sind deshalb Pflicht. Mehr dazu im Ratgeber Ort der Geschäftsleitung.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Bitte stimmen Sie Ihre Gestaltung mit Ihrem Steuerberater ab.

Häufige Fragen

Mindesthebesatz 2027: Fragen und Antworten

Ab wann gilt der Mindesthebesatz von 280 %?

Ab dem Erhebungszeitraum 2027, also für den Gewerbeertrag des Jahres 2027. Für 2026 gelten noch die bisherigen Hebesätze der Gemeinden.

Lohnt sich eine Sitzverlegung aus München nach 2027 noch?

Ja. Gegenüber München mit 490 % sinkt die Gewerbesteuer an einem Standort mit 280 % um rund 43 %. Bei 100.000 € Gewerbeertrag sind das 7.350 € pro Jahr. Für eine GmbH rechnet sich ein Firmensitz bei firmensitz.net ab rund 29.000 € Jahresgewinn (Taufkirchen), in Gräfelfing ab rund 32.000 € und in Grünwald ab rund 41.000 €.

Wo ist der Mindesthebesatz gesetzlich geregelt?

In § 16 Abs. 4 Satz 2 Gewerbesteuergesetz. Die Anhebung auf 280 % beruht auf dem Neunten Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht vom 29. Juni 2026.

Können Gemeinden mehr als 280 % verlangen?

Ja, 280 % ist nur die Untergrenze. Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest und kann ihn für 2027 noch bis zum 30. Juni 2027 beschließen.

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