Gewerbesteuerwissen

So funktioniert die Gewerbesteuer in Deutschland

Mit der Gewerbesteuer oder Gewerbeertragsteuer besteuern die Gemeinden in Deutschland den Gewinn ihrer Betriebe und schaffen sich damit eine wichtige Einnahmequelle. Alle Gewerbebetriebe in Deutschland sind verpflichtet, die Gewerbeertragsteuer zu zahlen, es gilt jedoch ein Freibetrag für Personengesellschaften. Typisch für diese Steuerart ist, dass kein einheitlicher Steuersatz vorliegt, sondern die Gemeinden über den sogenannten Hebesatz die Höhe ihrer Einnahmen und damit die Belastung der Unternehmen steuern können.

Wie ist die Gewerbesteuer definiert?

Im Gewerbesteuergesetz (GewStG) ist in § 1 festgelegt, dass die Gemeinden berechtigt sind, eine Gewerbeertragsteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Der Steuergegenstand ist jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er sich im Inland befindet (§ 2 Abs. 1 GewStG). Es handelt sich um eine ertragsabhängige Steuer, die der Betrieb an die Gemeinde abführt. Sie gehört zu den sogenannten Realsteuern und stellt neben der Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden dar.

Welche Bedeutung hat der Hebesatz?

Ein wichtiges Konzept im Rahmen der Besteuerung der Gewerbe ist der Gewerbesteuerhebesatz. Hierbei handelt es sich um einen Faktor, der den Steuermessbetrag anhebt. Diesen Faktor legt jede Gemeinde individuell fest, zwischen den Regionen ergeben sich daher Unterschiede. Der Gesetzgeber sieht eine untere Grenze von 200 Prozent vor, eine Obergrenze existiert nicht. Zumeist bewegt sich der Hebesatz zwischen 200 und 450 Prozent, Hebesätze sind in Ausnahmefällen bis zu 900 Prozent zu beobachten.

Von der Höhe des Hebesatzes hängt es ab, wie attraktiv eine Gemeinde für einen Betrieb ist. Höhere Hebesätze bedeuten eine höhere steuerliche Belastung, weshalb zwischen den Gemeinden teilweise ein Unterbietungswettbewerb in Hinblick auf die Hebesätze stattfindet. Gleichzeitig bieten Gemeinden mit höheren Hebesätzen manchmal eine bessere Infrastruktur, die sie sich über diese Einnahmequelle von den Betrieben finanzieren lassen. Möchten Unternehmen die Vorteile eines niedrigen Hebesatzes nutzen, besteht die Möglichkeit, den Firmensitz zu verlegen.

Wie hoch ist der Steuersatz?

Die Steuermesszahl beträgt bei der Gewerbeertragsteuer 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG). Für die Errechnung des Steuermessbetrags ist die Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag des Betriebs anzuwenden. Durch Anwendung des Hebesatzes auf den Steuermessbetrag wiederum erfolgt die Ermittlung der steuerlichen Belastung.Den Messbetrag stellt das Finanzamt fest, die Gemeinde wendet danach auf diesen ihren Hebesatz an. Den Hebesatz legt sie in der jährlichen Haushaltssitzung fest.
bEISPIELRECHNUNG

Wie lässt sich die Gewerbeertragsteuer berechnen?

Bei der Berechnung der steuerlichen Belastung sind verschiedene Faktoren wie etwa die Hinzurechnungen, die Kürzungen und die Freibeträge zu berücksichtigen.
Gewinn aus Gewerbebetrieb
80.000€
Hinzurechnungen nach § 8 GewStG.
+15.000€
Kürzungen nach § 9 GewStG
-10.000€
Verbleibender Gewerbeertrag
85.000€
Steuermesszahl
3,5%
Messbetrag
2.975€
Hebesatz
490%
Gewerbesteuer
14.577,50€

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbeertragsteuer?

Das GewStG sieht für die Gewerbeertragsteuer für Personengesellschaften und Vereine Freibeträge vor. Bei der Berechnung des Gewerbeertrags ist dieser Freibetrag abzuziehen, erst danach erfolgt die Anwendung der Steuermesszahl. Mit dem Freibetrag verringern die Betriebe also den Anteil ihres Ertrags, den die Gemeinden tatsächlich besteuern. Das bedeutet auch, dass kleine Personengesellschaften, deren Gewinn aus Gewerbebetrieb den Freibetrag nicht überschreitet, keine Gewerbeertragsteuer zahlen müssen.

Für natürliche Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Für Vereine liegt der Freibetrag bei 5.000 Euro. Für Kapitalgesellschaften ist hingegen kein Freibetrag vorgesehen. Weiterhin sind Forst- und Landwirtschaftsbetriebe von der Gewerbeertragsteuer befreit.

Die Gewerbeertragsteuer ist nur von den Gewerbetreibenden, nicht aber von Freiberuflern zu zahlen. Bei Freiberuflern findet keine Einstufung für eine gewerbliche Tätigkeit statt, daher ist die Gewerbeertragsteuer nicht anzuwenden. Unternehmen erhalten jedoch die Möglichkeit, die Gewerbeertragsteuer von ihrer Einkommensteuerschuld abzuziehen. Dadurch soll es sich erreichen lassen, dass die Gewerbetreibenden gegenüber den Freiberuflern nicht schlechter gestellt sind. Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 beträgt die Ermäßigung maximal bis zum 4-fachen des Gewerbesteuermessbetrags.


Das folgende Rechenbeispiel verdeutlicht, wie die Berücksichtigung der Gewerbeertragsteuer bei der Einkommensteuer erfolgt:

Nach Anwendung aller Freibeträge und des für die Gemeinde geltenden Hebesatzes muss ein Betrieb eine Gewerbeertragsteuer in Höhe von 3.150 Euro zahlen. Bei einem Hebesatz von 450 Prozent liegt der Gewerbesteuermessbetrag also bei 700 Euro.

700 Euro Gewerbesteuermessbetrag * 4,0 = 2.800 Euro Anrechnung auf die Einkommensteuer3.150 Euro Steuer – 2.800 Euro Anrechnung auf die Einkommensteuer = 350 Euro Belastung per saldo nach Anrechnung

In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass eine Anrechnung nie zu einer Erstattung führen kann. Ein Vorteil ergibt sich für den veranlagten Betrieb nur dann, wenn die Steuerschuld hoch genug ist.

Wann zahlen Gewerbetreibende die Steuern?

Sobald der Gewerbeertrag über dem Freibetrag liegt, muss der Gewerbetreibende die Steuer zahlen. Die Berechnung der Steuer erfolgt zu Beginn des Geschäftsjahres anhand einer Gewinnprognose. Die Berechnung der tatsächlichen Steuerschuld findet erst am Ende des Jahres im Rahmen der verpflichtenden Gewerbesteuererklärung statt.

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